Angebot
Folgende Symptome können Grund für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie sein:
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Ängste
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Depressionen
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sozialer Rückzug
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Selbstverletzendes Verhalten
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Emotionale Störungen
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Aufmerksamkeits- und Konzentrationsstörung (ADHS)
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Verhaltensstörungen, aggressives und/oder dissoziales Verhalten, Schwierigkeiten im Umgang mit Wut
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Einnässen und Einkoten
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Essstörungen
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Symptome nach außergewöhnlichen Belastungen und traumatischen Erfahrungen
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Schwierigkeiten in der Anpassung an neue Lebenssituationen (z.B. nach Trennung der Eltern, Tod eines Angehörigen)
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Regulationsstörungen, wie exzessives Schreien, Schlaf- und Fütterstörungen im Säuglings- und Kleinkindalter
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Bindungs- und Beziehungsstörungen
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Entwicklungsstörungen
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Zwänge
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Tics
Ich nehme an der kassenärztlichen Versorgung teil und biete folgende Behandlungsmöglichkeiten:
Gesetzlich versicherte Patienten:
eine Einzeltherapie bei mir kann in der Regel über die gesetzliche Krankenversicherung abgerechnet werden.
Privat versicherte Patienten:
auch die privaten Krankenversicherungen bezahlen in der Regel die Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als Einzelbehandlung in meiner Praxis. Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen übernommen werden.
Beihilfe:
Auch die Beihilfestellen erstatten normalerweise die Kosten für eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Fragen Sie bei Ihrer Beihilfestelle nach, welche Kosten übernommen werden und welche formalen Schritte beachtet werden müssen.
Selbstzahler:
Sie haben natürlich die Möglichkeit, eine Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Die Sitzungen werden nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten) abgerechnet. Die Gebühr für eine Einzelsitzung beträgt 100,55 Euro.
Gruppentherapie:
Die Gruppengröße beträgt 4 Kinder/Jugendliche. Zusätzlich finden Eltern-/Bezugspersonenstunden statt.